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Neuauflage Bürgerdarlehen

  • Collegium 2000 Räterstr. 21 85551 Kirchheim (Karte)

Was sind Bürgerdarlehen?

Die Bürger der Gemeinde Kirchheim geben dem Collegium 2000 gGmbH bereits seit 20 Jahren zur Finanzierung des Pflegezentrums ein zinsgünstiges Darlehen, abgesichert durch eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde. Zum 31.12.2023 laufen diese Bürgerdarlehen aus und nicht alle Darlehen wurden verlängert. Daher können wir Ihnen ab dem 01.01.2024 wieder die Zeichnung neuer Bürgerdarlehen anbieten. Die Verzinsung ist garantiert. Die eingesparten Zinsen im Vergleich zur aktuellen Baufinanzierung setzen wir ausschließlich im Pflegebereich ein, um unseren Bewohnern ein würdiges Zuhause zu bieten. 

Welche Konditionen sind vorgesehen?

Mindestbetrag eines Darlehens soll 5.000,00 Euro betragen. Laufzeit von 5 Jahren, vorzeitige Kündigung ist in Ausnahmefällen möglich Festzinsen von 2 % pro Jahr, Fälligkeit jeweils zum 31.12. eines Jahres Zinsen werden ausgezahlt, können aber auf Wunsch des Darlehensgebers in eine steuerlich abzugsfähige Spende (Spendenquittung) für gemeinnützige Zwecke umgewandelt werden. 

Steuerfreie Zinserträge innerhalb der Freibeträge und befreit vom Sofortabzug der Zinsabschlagsteuer Kosten für die Bürgschaft fallen für den Darlehensgeber nicht an. 

Wie und wo kann ich ein Darlehen zeichnen?

Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung der Collegium 2000 gGmbH, Frau Gerti Bellmann. Unter der Tel. Nr. 94567-3034 steht Ihnen Frau Bellmann für alle Fragen zum Bürgerdarlehen zur Verfügung. Auf unserer Homepage steht Ihnen ein Musterdarlehensvertrag sowie eine Anmeldung für ein Bürgerdarlehen zur Verfügung. 

Bitte nutzen Sie die Chance, im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten, dieses wichtige soziale Projekt auch mit einem Bürgerdarlehen zu unterstützen! 

Mit freundlichen Grüßen 
Gerti Bellmann
Geschäftsführung Collegium 2000 gGmbH